Obst- und Gartenbauverein Ofterdingen e.V. | 72131 Ofterdingen
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Wir sind bienenfreundlich
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Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen mit einer neuen dreijährigen Förderperiode weitergeführt wird. Die Stellung des Sammelantrags und die administrative Abwicklung wird ab der neuen Förderperiode vom Obst- und Gartenbauverein Ofterdingen e.V. übernommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Aufwands für die administrative Abwicklung die Mitgliedschaft im Obst- und Gartenbauverein Ofterdingen e.V. Voraussetzung für eine Teilnahme am Sammelantrag ist. Die Mitgliedschaft kostet pro Jahr 15 Euro. Eine Beitrittserklärung finden Sie auf dieser Website unter Verein/Mitglied werden oder untenstehend.

In der dreijährigen Förderperiode wird ein Schnitt pro Streuobstobstbaum mit bis zu 18 Euro gefördert. Jeder beantragte Baum muss im Dreijahreszeitraum einmal fachgerecht geschnitten werden und darf dementsprechend nur einmal zur Auszahlung gemeldet werden, auch wenn er mehr als einmal geschnitten wurde. Die beantragten Streuobstbäume sind im Förderzeitraum von drei Jahren zu erhalten (Erhaltungspflicht mit Nachpflanzgebot).

Antragsvoraussetzungen:

  • Förderung des fachgerechten Baumschnitts von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem 3. Standjahr (auch wenn das erst in der Schnittperiode 2027/2028 erreicht ist)
  • Stammhöhe mindestens 1,40 m, großkronige und starkwüchsige Bäume in weiträumigem Abstand
  • Standort auf Gemarkung Ofterdingen oder in benachbarten Gemeinden
  • Schnittmaßnahmen können erst nach Bewilligung des Antrags beim Regierungspräsidium vorgenommen werden (voraussichtlich nach dem 31.10.2026)
  • Mindestens ein Drittel der beantragten Schnittmaßnahmen muss bis Ende des Schnittzeitraums 2026/2027 erfolgen, die Schnittplanung ist entsprechend zu gestalten

Die Förderung ist ausgeschlossen für:

  • Streuobstbäume auf Flächen, wo bereits staatliche Beihilfen über andere Förderprogramme beantragt sind
  • Streuobstbäume auf Flächen, wo naturschutzrechtliche oder bauplanungsrechtliche Kompensations-, Ausgleichs- oder Ökokontomaßnahmen durchgeführt werden
  • Abgestorbene Streuobstbäume oder Streuobstbäume, wo bereits absehbar ist, dass diese nicht über die gesamte dreijährige Förderperiode erhalten bleiben
  • Bäume von aufgelassenen Brennkirschenanlagen

Die Einhaltung der Förderkriterien wird vor Ort durch die untere Verwaltungsbehörde kontrolliert. Die zur Kontrolle beauftragten Personen haben das Recht, die Grundstücke jederzeit zu betreten. Bei Nichteinhaltung der Förderkriterien können bereits erhaltene Fördermittel rückgefordert werden.

Bitte beachten Sie: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der zugewiesenen Haushaltsmittel. Im Falle einer Überzeichnung kann eine Priorisierung der Anträge erfolgten oder der Förderbetrag pro Streuobstbaum verringert werden. Die Auszahlung der Fördermittel steht zudem unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der VwV Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 und deren EU-rechtlichen Notifizierung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Für die Teilnahme am Sammelantrag ist das Formular „Anlage 1 – Erklärung der Teilnehmer“ bis zum 06.03.2026 beim Obst- und Gartenbauverein Ofterdingen e.V. einzureichen (per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; per Post: Obst- und Gartenbauverein Ofterdingen e.V., Webergasse 4, 72131 Ofterdingen).

Das Formular zur Teilnahme am Sammelantrag kann nachfolgend als PDF heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch die ausführlichen Hinweise vom Regierungspräsidium zu den Antragsvoraussetzungen und eine Anleitung zum Auffinden der Flurstücksnummern im Internet.

Formulare und Informationen zum Herunterladen:

Obst- und Gartenbauverein Ofterdingen e.V.
c/o Barbara Meier
Webergasse 4, 72131 Ofterdingen
Telefon: 07473-2108675
E-Mail: info@ogv-ofterdingen.de

Lehrgarten:
Birkenstr. 19, 72131 Ofterdingen